Doku­mentation

Diese Dokumentation dient der transparenten Darstellung des gewählten Vorgehens in Bezug auf die Auswertung und Bereitstellung von Daten im Rahmen von Diagrammen und Empfehlungen. Neben Erläuterungen zum methodischen Vorgehen werden die Quellen als Berechnungsgrundlage dargelegt. 

Inhalts­verzeichnis

1. Erneuerbare Energien und Klima im Überblick

An dieser Stelle werden die Datengrundlage, genutzte Datenquellen und getroffene Annahmen in Bezug auf den klimatischen Überblick und den Status Quo erneuerbarer Energien im Planungsgebiet dargestellt. Dies stellt die Grundlage für die Diagramme in der Sektion „Erneuerbare Energien und Klima im Überblick“ dar.

1.1. Jahresmittel­temperatur

Dieses Diagramm zeigt die jährliche Jahresmitteltemperatur in °C von 1881 bis 2025 und verdeutlicht damit die klimatische Veränderung in Neubrandenburg. Die Daten entstammen dem Climate Data Center des Deutschen Wetterdienstes, siehe Quellen. Auf Grundlage eines 1 km x 1 km großen Rasters wurde die gemittelte Lufttemperatur in einer Höhe von 2 m für ganz Deutschland extrahiert und für das Planungsgebiet ausgewertet. 

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Website des DWD

1.2. Endenergie­bedarfe in den Sektoren

Dieses Diagramm veranschaulicht den jährlichen Endenergiebedarf in GWh für die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität inklusive des jeweiligen Anteils erneuerbarer Energien. Das Diagramm illustriert damit den Status der Energiewende innerhalb des Planungsgebietes. Die Darstellung basiert auf verschiedenen Datenquellen und Datenständen. Leichte Abweichungen oder Unterschiede zu bestehenden Konzeptpapieren sind daher nicht auszuschließen. Aus diesem Grund ist das Diagramm als grobe Einordnung zu sehen. In der Regel greift die Darstellung auf bestehende Konzeptpapiere zurück. So wurden v.a. Daten aus der kommunalen Wärmeplanung (2026) entnommen und durch zusätzliche Datenquellen ergänzt. Sind entsprechende Konzeptpapiere nicht vorhanden oder die Daten unzureichend, so erfolgt eine Bilanzierung nach BISKO-Standard.

Wärmesektor

Die Daten wurden dem Wärmeplan entnommen. 

Stromsektor

Der Endenergieverbrauch wurde bei der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH erfragt. Der Anteil erneuerbarer Stromproduktion resultiert aus dem Ertrag lokaler erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen. Die Anlagendaten wurden aus dem Marktstammdatenregister bezogen. Der jährliche Ertrag von PV-Anlagen wurde unter Einbeziehung von PVGIS-SAHRA2 Sonneneinstrahlungsdaten und der Betrachtung verschiedener Azimut- und Neigungswinkel bestimmt.

Der jährliche Ertrag von Windenergieanlagen wurde auf Grundlage von Anlagendaten aus dem Marktstammdatenregister, der Nabenhöhe, langjährigen, mittleren Geschwindigkeitsdaten und einem repräsentativen Lastprofil abgeschätzt.  

Der jährliche Energieertrag von Biogasanlagen wurde unter Annahme von 8.000 Betriebsstunden abgeleitet.

Mobilitätssektor

Der Endenergiebedarf des Mobilitätssektors wurde mit Hilfe von Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes und in der Neubrandenburg zugelassenen Fahrzeuge (2025) ermittelt. Die Darstellung des erneuerbaren Anteils basiert auf dem dominierenden Mobilitätszweig, dem motorisierten Individualverkehr und dem darin enthalten Anteil von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie Biokraftstoffanteilen. 

1.3. Strom­erzeugung aus Erneuerbaren

Dieses Diagramm veranschaulicht die jährliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren innerhalb des Planungsgebietes und setzt diese ins Verhältnis zum Endenergiebedarf des Stromsektors. Damit gibt es Diagramm einen Überblick zur bilanziellen Eigenbedarfsdeckung. 

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Marktstammdatenregister

2. Wärme­planung und Hinweis­karten im Kartenportal

Alle in diesem Portal dargestellten Informationen zur Wärmeplanung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg entstammen dem kommunalen Wärmeplan. Für weiterführende Informationen zur Datengrundlage und dem methodischen Vorgehen zur Erarbeitung des Wärmeplans sei auf den Wärmeplan verwiesen. 

Quellen (letzter Aufruf Juni 2026):

Website der Stadt Neubrandenburg – Wärmeplanung

3. Heizungs- und CO2-Rechner

Der Heizungs- und CO2-Rechner bietet die Möglichkeit, verschiedene Heizungstechnologien im Hinblick auf verschiedene Einflussfaktoren zu vergleichen und eine erste Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Heizungsoptionen zu erhalten. An dieser Stelle werden die Einflussgrößen inkl. getätigter Annahmen und genutzter Quellen dargestellt.

3.1. Investitions­kosten für verschiedene Heizungs­technologien

Die im Heizungstauschrechner verwendeten Investitionskosten basieren auf dem KWW-Technikkatalog Wärmeplanung (Version: Dezember 2025).

Der Technikkatalog stellt techno-ökonomische Parameter in Abhängigkeit von der thermischen Leistung (typisch 5 bis 100 kW) bereit und eignet sich damit sehr gut als einheitliche Datengrundlage für überschlägige Wirtschaftlichkeitsvergleiche von Wärmeerzeugungsanlagen. Die im KWW-Technikkatalog angegebenen Kosten beruhen auf verschiedenen Quellen und Herstellerinformationen. Preisvariationen je nach Technologie und Region sind daher möglich. Es werden Anlagenkosten, Investitionskosten sowie verschiedene zusätzliche Kosten (z.B. Pufferspeicher, Lagerraumkosten, Schornsteinertüchtigung, etc.) je Technologie und Leistungsklasse berücksichtigt. Mit steigender Anlagenleistung treten üblicherweise Skaleneffekte auf.

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Infothek – Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende 

3.2. Förderung des Heizungs­tauschs

Beim Heizungswechsel wird die Förderung aktuell im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen als Zuschuss über die KfW (Programm 458) organisiert. Die Förderung setzt sich aus  4 möglichen Förderbausteinen (Modulen) zusammen:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Effizienzbonus (nur Wärmepumpe): 5 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der neuen Anlage und Wärmequelle
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Art und Alter der Bestandsheizungsanlage
  • Einkommensbonus: 30 % der förderfähigen Kosten, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei weniger als 40.000 € liegt

Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind nur für selbstgenutztes Wohneigentum zu beantragen. Die Module sind kombinierbar, der Fördersatz ist auf maximal 70 % der anrechenbaren Kosten (max. 30.000 € bei einer WE) begrenzt.

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Förderung nach Gebäudeenergiegesetz

3.3. Jährliche Wartungskosten

Neben der einmaligen Investition berücksichtigt der Heizungstauschrechner technologieabhängige, jährliche Fixkosten für die Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung von Inflation. Diese Kostenpositionen sind nur geringfügig leistungsabhängig. Damit sind sowohl die einmaligen Gesamtinvestitionen als auch die laufenden, technologieabhängigen Fixkosten konsistent aus derselben Quelle ableitbar. 

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Infothek – Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende 

3.4. CO2-Preis

CO₂-Emissionen verursachen volkswirtschaftliche Kosten durch den Klimawandel und die damit verbundenen Extremwetterereignisse. Der CO₂-Preis soll diese Kosten in fossilen Energieträgern sichtbar machen und zugleich klimafreundliche Technologien in Ihrer Wirtschaftlichkeit begünstigen. Seit 2021 gilt in Deutschland ein nationaler CO₂-Preis, der jährlich vorgegeben wird und bisher schrittweise auf das aktuelle Maß anstieg. Im Jahr 2026 beläuft sich der CO₂-Preis auf einen Korridor von 55-65 €/t. Ab 2028 soll der nationale CO₂-Preis durch das europäische Emissionshandelssystem (ETS 2) abgelöst werden. Dann wird der CO₂-Preis marktwirtschaftlich festgelegt, was in Abhängigkeit des Preises zu unmittelbaren Auswirkungen in Bezug auf das fossile Heizen führen kann. Unser Rechner berücksichtigt daher verschiedene CO₂-Preis-Szenarien anhand der aktuellen Studienlage, siehe Quellen. 

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Günther et al. (2024)

3.5. Entwicklung der Netz­entgelte

Bei Erdgas-Netzentgelten handelt es sich um regulierte Gebühren für Betrieb, Instandhaltung und Finanzierung der Gasnetze. Sie sind ein eigener Bestandteil des Gaspreises und werden über die Netznutzung von den Kunden gezahlt.

Im Rahmen der Wärmewende werden immer weniger Haushalte Gas abnehmen, und die konstant bleibenden Netz-Kosten verteilen sich dann auf weniger Anschlussnehmer. Die Netzentgelte steigen für verbleibende Abnehmer. Unser Rechner berücksichtigt die Entwicklung der Netzentgelte anhand der aktuellen Studienlage, siehe Quellen.

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Fraunhofer IFAM

3.6. Erdgas­­­preis (Ausgangs­preis)

Der im Heizungstauschrechner angesetzte Ausgangspreis für Erdgas basiert auf den vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Erdgas-Durchschnittspreisen für private Haushalte (Gesamtwert über alle Verbrauchsklassen). Diese Durchschnittspreise bilden Endkundenpreise ab und umfassen Arbeits- und Grundpreis abzüglich Rabatten/Boni sowie die relevanten Preisbestandteile (u. a. Steuern/Abgaben und Netzentgelte).

Für die Projektion über die Zeit wird der Ausgangspreis im Rechner fortgeschrieben und um verschiedene Einflussfaktoren ergänzt. Neben der Preisanpassung durch CO₂-Kosten und die Entwicklung der Netzentgelte berücksichtig der Rechner auf den Einfluss der Inflation. 

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Statistisches Bundesamt

3.7. Strom­preis

Der im Heizungstauschrechner verwendete Strompreis (Arbeitspreis) folgt den Strompreisprojektionen aus dem Ariadne-Report „Szenarien zur Klimaneutralität 2045“. Grundlage sind die dort ausgewiesenen Pfade für Börsenstrompreise sowie die daraus abgeleiteten Endkundenpreise (inklusive Netzentgelten), die in der Modellierung ab 2025 tendenziell sinken und langfristig durch stabilere Großhandelsstrompreise (Jahresmittel) sowie eine breitere Verteilung der Netzkosten auf eine steigende Stromnachfrage geprägt sind.

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Kopernikus-Projekt „Ariadne“

3.8. Preise für die Holzpellets und Hackschnitzel

Als Bezugspreis für Holzpellets und Holzhackschnitzel wurde jeweils der Endverbraucher-Durchschnittspreis der letzten 3 Jahre herangezogen. Die Einflussfaktoren auf die Preisentwicklung sind derzeit aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsszenarien für den Gesamtabsatz noch unsicherheitsbehaftet. Im Rahmen des Heizungstauschrechners wurde der Ausgangspreis unter Beachtung von CO2-Kosten und Inflation prognostiziert.

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

Holzpellets.net

Enplus-Hackschnitzel.de

3.9. Preise für fossile nicht-leitungsgebundene Energieträger (Flüssiggas, Heizöl und Kohle)

Die Preise für dezentrale fossile Energieträger wie Flüssiggas, Heizöl und Kohle sind im Heizungstauschrechner basierend auf verschiedenen Quellen mit aktuellen Endkundenpreisen hinterlegt. Die tatsächlichen Bezugspreise können je nach Zeitraum/Jahreszeit sowie Region schwanken. Es handelt sich bei den angesetzten Daten daher um Mittelwerte. Für die Preisprognosen bis 2045 werden sowohl CO2-Bepreisung als auch eine jährliche Inflation berücksichtigt.

Quellen (letzter Aufruf Februar 2026):

heizoelpreis-aktuell.de

brennstoffboerse.de

brennholzwerk.de

3.10. Einbau neuer Öl- und Gasheizungen

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das Heizen mit 65 % Erneuerbaren und/oder Abwärme verpflichtend. Die 65-%-Regel gilt im Neubau bereits seit dem 01.01.24. Im Bestand und Neubauten in Baulücken gilt die Regelung ab dem 30.06.26 für Kommunen mit mehr als 100.00 Einwohnenden bzw. den 30.06.28 für kleinere Kommunen. 

Zwischenzeitlich können Erdgasthermen, Flüssiggasthermen oder neue Ölheizungen verbaut werden. In Bezug auf den Übergang bzw. die weitere Nutzung betreffender Anlangen sind jedoch folgende Regelungen zu beachten:

  • beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung ist gemäß § 71 Abs. 11 GEG eine Energieberatung verpflichtend in Anspruch zu nehmen
  • Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gelten Übergangsfristen mit vorgegebenen Anteilen erneuerbarer Energieträger:
    • ab 1. Januar 2029 mindestens 15 %,
    • ab 1. Januar 2035 mindestens 30 %,
    • ab 1. Januar 2040 mindestens 60 %.

Dieser Umstand ist im Heizungstauschrechner bei den Szenarien Erdgas / Heizöl berücksichtigt, da diese Szenarien den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen abbilden. Im Kontrast dazu berücksichtigen die Szenarien Erdgas (Bestand) und Heizöl (Bestand) den Weiterbetrieb vorhandener Heizungsanlagen. 

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Eine flächenhafte Umstellung des Gasnetzes auf die Versorgung mit Biomethan oder Wasserstoff erscheint nach aktueller Datenlage unrealistisch. Das Erdgasnetz wird bestehende Anschlussgebiete bis 2045 mit Erdgas versorgen, sofern es einen ausreichenden Bedarf gibt. Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Versorgung mit Erdgas ab 2045 ausgeschlossen. 

Unter den gegebenen Bedingungen müssen Sie sich zukünftig  individuell versorgen. Das heißt, der Wechsel Ihrer Heizung obliegt Ihnen und Ihnen stehen dafür verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Heizungswechsel, den Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG),  Fördermitteloptionen und Ansprechpersonen. 

Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt.

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % aus Erneuerbaren und Abwärme erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht.

Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen. 

Icon, Solarthermie

Solarthermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste & flüssige Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direktheizungen

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Wärmepumpen-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Solarthermie-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen

In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise zu örtlichen Einschränkungen.

Hinweis zu Öl- und Gasheizungen

Bis zum 30.06.28 ist es Ihnen gemäß gültigem GEG grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt. 

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Zudem ist ein deutlicher Anstieg der Netzentgelte zu erwarten. Unser Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen Anlaufstellen für weiterführende Beratungsleistungen zum Heizungstausch oder energetischer Sanierung zusammengestellt:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.

Luft­wärme­pumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen und Platzverhältnisse ergeben.

  1. Schall: Aufgrund der baulichen Struktur kann eine Flächendeckende Versorgung mit Luftwärmepumpen zu störender Lärmemission in diesem Areal führen. 
  2. Platzverhältnisse: Für einige Gebäude konnte anhand der vorliegenden Daten keine geeignete Aufstellfläche für eine Wärmepumpe identifiziert werden. 

 

Diese Einschätzung stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar!

Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. Es kann jedoch sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Luftwärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen. 

Auch in Bezug auf den Aufstellort der Außeneinheiten gibt es fortwährend Entwicklungen und mittlerweile kreative Lösungen. Von der Installation auf dem Dach bis zur Unterbringung im Dachstuhl sind heute viele Optionen denkbar. 

Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren,  empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können und ob sich um alle Gebäude hinreichende Freiflächen finden lassen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

 

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft sowohl Einschränkungen durch Wasserschutzzonen als auch verfügbare Flächen.

  1. Wasserschutzzonen: Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen. 
  2. Flächenverfügbarkeit: Darüber hinaus ist die Siedlungsdichte in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Wasser­schutz­zone III (III A & III B)

Einleitung

Die Wasserschutzzone III bildet den größten Teil des Schutzgebiets um eine Trinkwasserentnahmestelle. Sie wird häufig in Zone III A und III B unterteilt, wobei III A dichter zur Fassungsanlage gelegen ist und daher häufig strengere Auflagen in Bezug auf Erdwärme besitzt. 

Die Wasserschutzzone III schützt das Trinkwasser weniger in Bezug auf Keime, als in Bezug auf chemische Belastungen, wie Nitrate, Pestizide oder Industriechemikalien.

Da das Grundwasser von der Schutzzone III bis zur Fassungsanlage einige Jahrzehnte benötigt, dient dieses Schutzgebiet der langfristigen Sicherung gegen eine schleichende Kontamination des Trinkwassers.

In den Schutzzonen III A und III B ist der Betrieb von Erdwärmepumpen mindestens genehmigungspflichtig und je nach Technologie mit strengen Auflagen versehen. Zum Teil werden bestimmte Anlagen mit erhöhtem Risiko für das Grundwasser, wie etwa Sonden, ausgeschlossen. 

Hier empfiehlt sich der Kontakt zur unteren Wasserbehörde, um die Randbedingungen und Anforderungen an die Genehmigung einer möglichen Erdwärmepumpe abzuklären. 

Wasser­schutz­zone II

Einleitung

Die Wasserschutzzone II  umgibt den Fassungsbereich (Wasserschutzzone I)  einer Anlage zur Trinkwassergewinnung. Sie ist weitläufiger dimensioniert als die Schutzzone I.

Die Wasserschutzzone II  dient als natürliche Sicherheits- und Filterzone und schützt das Trinkwasser insbesondere vor einer mikrobiellen oder chemischen Verunreinigung. 

In der Wasserschutzzone II herrscht in Bezug auf Erdwärmepumpen, die das Grundwasser berühren, i.d.R. ein strenges Genehmigungsverbot. 

Eine Grundwasserentnahme ist nicht gestattet, was die Nutzung von Grundwasserwärmepumpen ausschließt. Selbiges gilt für Erdwärmesonden.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Anlage genehmigungsfähig sein, wenn Sie die Grundwasserleiter nicht berührt und darüber hinaus gehende Anforderungen erfüllt. Diese Randbedingung kann z.B. durch einige Erdwärmekollektoren erfüllt sein. 

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft  Einschränkungen durch verfügbare Flächen.

Die Siedlungsdichte ist in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

 

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen durch Wasserschutzzonen. 

Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
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Luftwärmepumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft ggf. hinderliche Platzverhältnisse für Luftwärmepumpen. Es kann also sein, dass nicht an jedem Gebäude eine Wärmepumpe gut platzierbar ist.

Dies stellt jedoch kein absolutes Ausschlusskriterium dar! Auch in beengten Siedlungsstrukturen können kreative Aufstellorte identifiziert werden. So können die Außeneinheiten unter bestimmten Bedingungen auf dem Dach oder bei hinreichender Größe sogar im Dachstuhl aufgestellt werden. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Bei einigen Gebäuden deuten sich herausfordernde Platzverhältnisse an, die einer Installation in Nähe zum zu beheizenden Gebäude entgegen stehen können. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Luftwärmepumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen ergeben. Es kann sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Wärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen. 

Dies stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. 

Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren,  empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.  

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
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Erdwärmepumpe geeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur und Wasserschutzgebiete sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Erdwärmepumpen in diesem Areal erkennbar.

Eine Erdwärmepumpe könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf Erdwärme haben, könnte ein Blick in unser Branchenverzeichnis interessant sein. Hier finden sie lokale Anbieter, die Sie bei der Realisierung unterstützen.

Luftwärmepumpe geeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Luftwärmepumpen in diesem Areal erkennbar. 

Eine Luftwärmepumpe ( Luft-Wasser-Wärmepumpe) könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der Wärmeplanung  sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis stellt keine Technologieempfehlung dar und entspricht auch keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Für eine erste Grobeinschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe, nutzen Sie gern den Heizungsrechner. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf Erdwärme haben, könnte ein Blick in unser Branchenverzeichnis interessant sein. Hier finden sie lokale Anbieter, die Sie bei der Realisierung unterstützen.

Wasser­schutz­zone I

Einleitung

Die Wasserschutzzone I bildet den engsten Schutzbereich um eine Fassungsanlage, wie einen Trinkwasserbrunnen oder eine Quelle. Sie dient dazu, jede unmittelbare Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden. 

Die Nutzung von Erdwärme ist praktisch ausgeschlossen, da der Schutz des Trinkwassers Vorrang hat.  

Fernwärme­verdichtung

Einleitung

Bei Ihnen liegt bereits ein Fernwärmenetz an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Aus Gründen der Energie- und Investitionseffizienz sollte es das Ziel sein, möglichst viele Gebäude im Einzugsbereich der Fernwärme an das Netz anzuschließen. Da ihr Baublock einen Anschlussgrad < 100 % aufweist, ist das Areal als Verdichtungsgebiet zur Erhöhung des Anschlussgrades deklariert.

Wenn alle Gebäude angeschlossen werden, kann die Fernwärme nach dem Solidaritätsprinzip günstiger für alle werden.

Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme­gebiet befindet, sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden.

Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend. 

Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .

Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden. 

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Neubrandenburg erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen. 

Da die Fernwärme erst nach 2028 anliegen wird, besteht die Option, sich Zwischenlösungen für die Wärmeversorgung zu installieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen möglich. 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Gebäudeenergiegesetz

Wärmeplanungsgesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Da es sich bei dem geplanten Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.

Fernwärme­verdichtung (Priorität)

Einleitung
Bei Ihnen liegt bereits ein Fernwärmenetz an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Aus Gründen der Energie- und Investitionseffizienz sollte es das Ziel sein, möglichst viele Gebäude im Einzugsbereich der Fernwärme an das Netz anzuschließen. Da ihr Baublock einen Anschlussgrad < 100 % aufweist, ist das Areal als Verdichtungsgebiet zur Erhöhung des Anschlussgrades deklariert. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen wird das Areal priorisiert für die Erweiterung der Fernwärme. Wenn alle Gebäude angeschlossen werden, kann die Fernwärme nach dem Solidaritätsprinzip günstiger für alle werden. Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärmeg­ebiet befindet, sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden.

Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend. 

Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .

Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden. 

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Neubrandenburg erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen.  

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Gebäudeenergiegesetz

Wärmeplanungsgesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Neubrandenburg gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.

Fernwärme-Prüfgebiet

Einleitung

In diesem Gebiet muss die Option zur Versorgung mit Fernwärme in den nächsten Jahren weiterführend geprüft werden. 

Dies kann sowohl auf aktuelle oder erwartbare Veränderungen in der Abnehmerseite zurückzuführen sein, als auch in Bezug auf technische und wirtschaftliche Hürden im Ausbau (Verdichtung) der Fernwärme. 

Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, um innerhalb der strategischen Planung tiefergehende Analysen vorzunehmen. Mit der Fortschreibung des Wärmeplans in 5 Jahren ist der Status des Prüfgebietes zu präzisieren und festzulegen, ob Fernwärme erhalten / ausgebaut wird, oder nicht.

Aus der Deklaration als Prüfgebiet geht keine Verpflichtung hervor. Die Festlegung als Prüfgebiet schafft den Rahmen, für tiefergehende Analysen, sodass der Versorger verbindliche Angebote für Anwohnende schaffen kann. 

Besteht kein Interesse an Fernwärme sind die Gebäude individuell zu versorgen.

Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen. 

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn das Interesse an Nah- bzw. Fernwärme und bilden Sie Interessensgemeinschaften. Kommunizieren Sie das Interesse an den Fernwärmeversorger, bspw. über das Kontaktformular des Klimaportals.

Wenn sich möglichst viele Leute dem Thema Fernwärme öffnen, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb des Prüfgebietes in Zukunft Fernwärme zur Verfügung steht.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht. 

Icon, Solarthermie

Solarthermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste & flüssige Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direktheizungen

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Wärmepumpen-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Solarthermie-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen. 

Mögliche Einschränkungen für Wärmepumpen

Ggf. finden sich innerhalb des Prüfgebietes Einschränkungen zur Nutzung von Wärmepumpen. Hinweise zu möglichen Einschränkungen finden Sie in den anderen Kartendarstellungen zur Wärmeplanung. 

Hinweis zu Öl- und Gasheizungen

Bis zum 30.06.28 ist es Ihnen gemäß gültigem GEG grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Zudem ist ein deutlicher Anstieg der Netzentgelte zu erwarten. Unser Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Interesse am Ausbau der Fernwärme haben, melden Sie Ihr Anschlussbegehren gern über das Kontaktformular des Portals. Dieses erreichen Sie über den nachstehenden Button.

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.

Fernwärme­bestand

Einleitung

Bei Ihnen liegt bereits  Fernwärme an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme-Bestandsgebiet befindet, Sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden. 

Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend. 

Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.

Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und /oder Abwärme gespeist werden. 

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Neubrandenburg erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen, sofern Sie kein Interesse an der Fernwärme haben.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Gebäudeenergiegesetz

Wärmeplanungsgesetz

Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Neubrandenburg gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Eine flächenhafte und vollständige Umstellung des Gasnetzes auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff erscheint in Neubrandenburg derzeit unwahrscheinlich.

Unter den gegebenen Bedingungen müssen Sie sich zukünftig individuell versorgen. Das heißt, der Wechsel Ihrer Heizung obliegt Ihnen und Ihnen stehen dafür verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Heizungswechsel, den Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG) sowie  Fördermitteloptionen und Ansprechpersonen.

Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % aus Erneuerbaren und Abwärme erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht.

Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen. 

Icon, Solarthermie

Solarthermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste & flüssige Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direktheizungen

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Wärmepumpen-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Solarthermie-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Hinweis zu Öl- und Gasheizungen

Bis zum 30.06.28 ist es Ihnen gemäß gültigem GEG grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Zudem ist ein deutlicher Anstieg der Netzentgelte zu erwarten. Unser Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen Anlaufstellen für weiterführende Beratungsleistungen zum Heizungstausch oder energetischer Sanierung zusammengestellt:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.