Begriffs­erklärungen

Abwärme

Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in industriellen Prozessen, Klimatisierung, Kühlung und Lüftung entsteht und normalerweise ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird. Sie gilt als unvermeidbar, wenn ihre Nutzung im jeweiligen Prozess aus wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen oder produktionstechnischen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Unvermeidbare Abwärme ist als Potenzial für Nah- und Fernwärme zu betrachten.

Abwasserwärme

Abwasser bietet ebenfalls ein thermisches Potenzial, da die Temperatur des Wassers insbesondere in den Wintermonaten oberhalb der Umgebungstemperatur liegt. Abwasser weist nicht selten auch in den Wintermonaten Temperaturen zw. 10 °C und 12 °C auf. Dieses Potenzial kann sowohl für dezentrale als auch zentrale Wärmeversorgung (Nahwärme oder Fernwärme) erschlossen werden. 

Aquiferspeicher

Ein Aquiferspeicher ist eine Technologie zur saisonalen Speicherung von Wärme oder Kälte in unterirdischen, wasserführenden Gesteinsschichten (Aquiferen).

Biomethan

Biomethan wird durch Veredelung von Biogas gewonnen und kann aufgrund der identischen Zusammensetzung zum Erdgas für die Transformation des Erdgasnetzes eingesetzt werden. Ebenso kann Biomethan als Energieträger für Nah- und Fernwärme, insbesondere in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingesetzt werden.

COP

Der COP (Coefficient of Performance) ist wie die Jahresarbeitszahl (JAZ) eine Kennzahl zur Beschreibung der Effizienz von Wärmepumpen. Der COP ist eine Momentaufnahme, die unter standardisierten Laborbedingungen die Effizienz einer Wärmepumpe zu einem bestimmten Zeitpunkt misst. Die JAZ hingegen ist ein Jahresmittelwert, der die tatsächliche Effizienz der Wärmepumpe im realen Betrieb über ein ganzes Jahr hinweg betrachtet.

ETS (Emission Trading System)

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist ein marktwirtschaftliches Werkzeug der Europäischen Union zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Er funktioniert nach dem „Cap and Trade“-Prinzip, bei dem eine Obergrenze für die erlaubten Emissionen festgelegt wird und Unternehmen mit überschüssigen Zertifikaten handeln können. Derzeit gilt ETS-1 für Kraftwerke, Industrie sowie Flug- und Seeverkehr. Ab 2027 gilt ETS-2 auch für den Gebäudesektor und Straßenmobilität.

Erdbeckenspeicher

Ein Erdbeckenspeicher ist ein großflächiger, flacher Wärmespeicher, der im Erdreich angelegt wird und dazu dient, überschüssige thermische Energie, oft aus Solarthermie, Tiefengeothermie oder Abwärme, über längere Zeiträume zu speichern. Der größte Erdbeckenspeicher befindet sich in Vojens (Dänemark) und fasst ca. 210.000 m³ bei einer Speichertemperatur von 90 °C. Deutschlands größter Erdbeckenspeicher befindet sich in Meldorf und fasst ca. 43.000 m³ Wasser.

Erdwärmepumpe

Eine Erdwärmepumpe, auch Sole-Wasser-Wärmepumpe genannt, nutzt die thermische Energie des Erdreichs (Geothermie), um ein Haus zu beheizen und Warmwasser zu erzeugen. Grundsätzlich sind Erdwärmepumpen auch geeignet, um Gebäudenetze oder Nahwärmenetze (siehe kalte Nahwärme) zu versorgen.

Es existieren zwei Hauptvarianten von Erdwärmepumpen, die sich in der Art der Wärmenutzung unterscheiden: Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Sole-Wasser-Wärmepumpen nutzen die Wärmeenergie aus dem Erdreich über Erdwärmesonden oder Erdkollektoren. Wasser-Wasser-Wärmepumpen, auch Grundwasserwärmepumpen genannt, beziehen die Wärmeenergie aus dem Grundwasser.

Sowohl Grundwasserwärmepumpen als auch Kollektoren nutzen die sehr oberflächennahe Energie des Erdreichs bis zu einer Tiefe von 20 m. Erdwärmesonden können hingegen tiefer ausgeführt werden. Sie werden bis zu 150 m tief in die Erde eingebracht. Daraus ergeben sich Restriktionen in Bezug auf Wasserschutzgebiete I & II sowie teilweise III A und III B.

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) von Erdwärmepumpen liegt typischerweise zwischen 3,5 und 5. Höhere Werte sind ein Indikator für ein effizientes Heizungssystem.

GHD/Sonstige

Der Sektor GHD/Sonstige steht für „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ und umfasst alle nicht-wohngebäudebetriebenen CO2-Emissionen sowie Emissionen aus gewerblichen Prozessen. Dazu gehören Bürogebäude, Werkstätten, Handwerksbetriebe und kleinere industrielle Betriebe bis 19 Beschäftigte. Auch Dienstleistungsbranchen, Landwirtschaft und Teile des produzierenden Gewerbes fallen unter diese Definition

Großwärmepumpe

Als Großwärmepumpen bezeichnet man Wärmepumpen im industriellen Maßstab. Sie werden bspw. eingesetzt, um das Temperaturniveau von Umweltpotenzialen (Tiefengeothermie, Seethermie) anzuheben und für Fernwärme nutzbar zu machen. 

Jahresarbeitszahl (JAZ)

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist eine Kennzahl zur Beurteilung der Effizienz einer Wärmepumpe. Sie gibt das Verhältnis von abgegebener Wärmeenergie zur eingesetzten elektrischen Energie über einen Zeitraum von einem Jahr an. Eine hohe JAZ bedeutet, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet und mit geringem Stromverbrauch viel Wärme erzeugt.

Kalte Nahwärme

Kalte Nahwärme ist eigentlich ein Widerspruch in sich. Der Begriff steht jedoch für niedertemperierte Nah- bzw. Fernwärme. So wird die kalte Nahwärme nicht mit üblichen Vorlauftemperaturen von 80°C oder teilweise deutlich über 100 °C betrieben, sondern arbeitet in Abhängigkeit der Versorgung bei Vorlauftemperaturen zw. 5°C bis 35 °C. Sie setzt eine Nachheizung am Gebäude mittels Wärmepumpe voraus, sorgt aber gleichzeitig für einen besonders effizienten Netzbetrieb und kann sogar über das Verteilnetz Wärme aus dem Erdboden aufnehmen.

Klärschlamm

Klärschlamm ist der bei der Reinigung von Abwasser in Kläranlagen anfallende Schlamm. Er besteht aus organischen und anorganischen Stoffen und kann nach entsprechender Behandlung auf verschiedene Weisen entsorgt oder verwertet werden. Interessant ist eine thermische Verwertung, bspw. zur Produktion von Klärgas für KWK-Anwendungen oder die direkte thermische Verwertung in Wirbelschichten, bspw. zur Bereitstellung von Wärme.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein Verfahren, bei dem Strom und Wärme gleichzeitig aus einem Energieträger gewonnen werden. Statt die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme ungenutzt zu lassen, wird diese bei der KWK ebenfalls zur Heizung oder zur Warmwasserbereitung verwendet, was die Energieeffizienz deutlich erhöht.

Luftwärmepumpe

Eine Luftwärmepumpe ist ein Heizsystem, das Wärme aus der Umgebungsluft nutzt, um Gebäude zu beheizen und manchmal auch zu kühlen. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptarten: Luft-Wasser-Wärmepumpen, die Wärme ins Heizungswasser übertragen, und Luft-Luft-Wärmepumpen, die die Wärme direkt an die Raumluft abgeben. Innerhalb des Klimaportals wird der Begriff Luftwärmepumpe synonym für Luft-Wasser-Wärmepumpen benutzt.

Wärmepumpen sind eine Schlüsseltechnologie der Wärmewende, da sie das energetische Potenzial der Umgebung nutzen, um Wärme mit minimalem Strombezug (geringe Betriebskosten) bereitzustellen. Wärmepumpen arbeiten besondere effizient mit Heizungsanlagen, die mit geringen Vorlauftemperaturen auskommen.

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) einer Luftwärmepumpe im Bestand liegt typischerweise zwischen 2,5 und 4. Eine gute JAZ für Luft-Wasser-Wärmepumpen liegt zwischen 3,0 und 4,5. Je höher die JAZ, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe und desto geringer sind die Heizkosten.

Nahwärme

Nahwärme ist eine Art der Wärmeversorgung, bei der mehrere Gebäude in einem begrenzten Gebiet über ein gemeinsames Wärmenetz mit Wärme versorgt werden. Im Gegensatz zur Fernwärme, die oft ausgehend von großen Technologiestandorten versorgt wird, wird Nahwärme in der Regel von kleineren, dezentralen Anlagen erzeugt, die sich in der Nähe der zu versorgenden Gebäude befinden.

Saisonalspeicher

Viele erneuerbare Energien weisen eine jahreszeitliche Schwankung mit sommerlichem Überangebot auf. Um dieses Potenzial im Falle von Fernwärme in den Wintermonaten zu nutzen, bedarf es geeigneter Speicher – so genannter Saisonalspeicher. Üblich sind hier verschiedene thermische Energiespeicher auf Basis von Wasser und/oder Sand. Als Beispiel sind hier Aquiferspeicher oder Erdbeckenspeicher zu nennen. 

Seethermie (Flussthermie)

Seethermie, auch bekannt als Seewärme, ist ein Verfahren zur Wärmegewinnung aus Seen, bei dem die Wärmeenergie des Seewassers genutzt wird, um Gebäude zu beheizen. Die Bereitstellung der Wärme kann über Großwärmepumpen erfolgen.

Solarthermie

Solarthermie nutzt Sonnenenergie zur Bereitstellung von Wärme. Solarthermie kann auf Dachflächen zur Warmwasserbereitung oder Unterstützung von bspw. Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Solarthermie ist ebenso auf Freiflächen für die Bereitstellung großer Wärmeerträge für Nah- und Fernwärme geeignet. 

Solarthermie weist vor allem in den Sommer- und den Übergangsmonaten ein Potenzial auf. Da die Verfügbarkeit sehr schwankt, ist Solarthermie in der Regel mit einem Speicher auszuführen. Vor allem in Bezug auf Dachflächen-Solarthermie begrenzt der Speicherbedarf die Anwendungsmöglichkeiten. Dachflächen-Solarthermie ist daher i.d.R. keine Solitärlösung für einzelne Gebäude. Zudem steht Solarthermie in Nutzungskonkurrenz zu Photovoltaik.

Für die Versorgung von Fernwärme steht Solarthermie auf Freiflächen meist in Verbindung zu großen Speichern, um das sommerliche Überangebot in die Heizperiode zu verschieben (Saisonalspeicherung). Üblich sind hier bspw. Erdbecken oder Aquiferspeicher. Bei kleineren Anlagen sind auch Tankspeicher denkbar.

Freiflächen-Solarthermie ist flächenintensiv und weist hohe Investitionskosten auf, liefert dafür einen Wärmeertrag auf hohem Temperaturniveau, der keinen Stromeinsatz erfordert. Bei Vakuumröhrenkollektoren sind bis zu 120 °C möglich. 

Tiefengeothermie (auch mitteltiefe Geothermie)

Bei Geothermie wird die thermische Energie des Erdreichs nutzbar gemacht. Je nach Tiefe des genutzten Reservoirs unterscheidet man oberflächennahe Geothermie (siehe Erdwärmepumpen), mitteltiefe Geothermie oder Tiefengeothermie.

Tiefengeothermie nutzt die Erdwärme in Tiefen von typischerweise mehr als 1000 m. Das Ziel der Tiefengeothermie besteht in der Erschließung von wasserführenden Schichten mit höheren Temperaturniveaus, die eine effiziente Versorgung von Fernwärme erlauben. Aufgrund des hohen Temperaturniveaus ist häufig nur eine geringe Temperaturanhebung für die Einspeisung in Fernwärme erforderlich, was die Betriebskosten senkt.

Aufgrund des Fündigkeitsrisikos und der vergleichsweise aufwendigen Erschließung sind die Investitionskosten jedoch recht hoch. Tiefengeothermie erscheint deshalb nur bei ausreichendem Absatz lohnenswert, kann in Verbindung mit effizienter Netzplanung und ggf. Saisonalspeicherung kosteneffizient Wärme bereitstellen. 

Wasserstoff

Wasserstoff aus Elektrolyse (grüner Wasserstoff) oder aus Dampfreformierung von Erdgas inkl. CO2-Abscheidung (blauer Wasserstoff) können ebenfalls für die Umgestaltung des Erdgasnetzes in Betracht gezogen werden. Allerdings gibt es im Planungsgebiet keine konkreten Anhaltspunkte für die großskalige Erzeugung von Wasserstoff. Lediglich im Industriesektor kann Wasserstoff für die Bereitstellung von Prozesswärme eine Rolle spielen. 

Für den Gebäudesektor ist Wasserstoff aufgrund der preislichen Unsicherheiten als sehr wahrscheinlich unwirtschaftlich einzustufen. Deshalb wird keine flächendeckende Transformation des Erdgasnetzes zu Wasserstoff verfolgt.

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Eine flächenhafte Umstellung des Gasnetzes auf die Versorgung mit Biomethan oder Wasserstoff erscheint nach aktueller Datenlage unrealistisch. Das Erdgasnetz wird bestehende Anschlussgebiete bis 2045 mit Erdgas versorgen, sofern es einen ausreichenden Bedarf gibt. Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Versorgung mit Erdgas ab 2045 ausgeschlossen. 

Unter den gegebenen Bedingungen müssen Sie sich zukünftig  individuell versorgen. Das heißt, der Wechsel Ihrer Heizung obliegt Ihnen und Ihnen stehen dafür verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Heizungswechsel, den Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG),  Fördermitteloptionen und Ansprechpersonen. 

Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt.

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % aus Erneuerbaren und Abwärme erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht.

Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen. 

Icon, Solarthermie

Solarthermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste & flüssige Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direktheizungen

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Wärmepumpen-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Solarthermie-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen

In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise zu örtlichen Einschränkungen.

Hinweis zu Öl- und Gasheizungen

Bis zum 30.06.28 ist es Ihnen gemäß gültigem GEG grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt. 

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Zudem ist ein deutlicher Anstieg der Netzentgelte zu erwarten. Unser Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen Anlaufstellen für weiterführende Beratungsleistungen zum Heizungstausch oder energetischer Sanierung zusammengestellt:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.

Luft­wärme­pumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen und Platzverhältnisse ergeben.

  1. Schall: Aufgrund der baulichen Struktur kann eine Flächendeckende Versorgung mit Luftwärmepumpen zu störender Lärmemission in diesem Areal führen. 
  2. Platzverhältnisse: Für einige Gebäude konnte anhand der vorliegenden Daten keine geeignete Aufstellfläche für eine Wärmepumpe identifiziert werden. 

 

Diese Einschätzung stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar!

Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. Es kann jedoch sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Luftwärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen. 

Auch in Bezug auf den Aufstellort der Außeneinheiten gibt es fortwährend Entwicklungen und mittlerweile kreative Lösungen. Von der Installation auf dem Dach bis zur Unterbringung im Dachstuhl sind heute viele Optionen denkbar. 

Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren,  empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können und ob sich um alle Gebäude hinreichende Freiflächen finden lassen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

 

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft sowohl Einschränkungen durch Wasserschutzzonen als auch verfügbare Flächen.

  1. Wasserschutzzonen: Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen. 
  2. Flächenverfügbarkeit: Darüber hinaus ist die Siedlungsdichte in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
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Wasser­schutz­zone III (III A & III B)

Einleitung

Die Wasserschutzzone III bildet den größten Teil des Schutzgebiets um eine Trinkwasserentnahmestelle. Sie wird häufig in Zone III A und III B unterteilt, wobei III A dichter zur Fassungsanlage gelegen ist und daher häufig strengere Auflagen in Bezug auf Erdwärme besitzt. 

Die Wasserschutzzone III schützt das Trinkwasser weniger in Bezug auf Keime, als in Bezug auf chemische Belastungen, wie Nitrate, Pestizide oder Industriechemikalien.

Da das Grundwasser von der Schutzzone III bis zur Fassungsanlage einige Jahrzehnte benötigt, dient dieses Schutzgebiet der langfristigen Sicherung gegen eine schleichende Kontamination des Trinkwassers.

In den Schutzzonen III A und III B ist der Betrieb von Erdwärmepumpen mindestens genehmigungspflichtig und je nach Technologie mit strengen Auflagen versehen. Zum Teil werden bestimmte Anlagen mit erhöhtem Risiko für das Grundwasser, wie etwa Sonden, ausgeschlossen. 

Hier empfiehlt sich der Kontakt zur unteren Wasserbehörde, um die Randbedingungen und Anforderungen an die Genehmigung einer möglichen Erdwärmepumpe abzuklären. 

Wasser­schutz­zone II

Einleitung

Die Wasserschutzzone II  umgibt den Fassungsbereich (Wasserschutzzone I)  einer Anlage zur Trinkwassergewinnung. Sie ist weitläufiger dimensioniert als die Schutzzone I.

Die Wasserschutzzone II  dient als natürliche Sicherheits- und Filterzone und schützt das Trinkwasser insbesondere vor einer mikrobiellen oder chemischen Verunreinigung. 

In der Wasserschutzzone II herrscht in Bezug auf Erdwärmepumpen, die das Grundwasser berühren, i.d.R. ein strenges Genehmigungsverbot. 

Eine Grundwasserentnahme ist nicht gestattet, was die Nutzung von Grundwasserwärmepumpen ausschließt. Selbiges gilt für Erdwärmesonden.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Anlage genehmigungsfähig sein, wenn Sie die Grundwasserleiter nicht berührt und darüber hinaus gehende Anforderungen erfüllt. Diese Randbedingung kann z.B. durch einige Erdwärmekollektoren erfüllt sein. 

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft  Einschränkungen durch verfügbare Flächen.

Die Siedlungsdichte ist in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

 

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Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen durch Wasserschutzzonen. 

Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Luftwärmepumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft ggf. hinderliche Platzverhältnisse für Luftwärmepumpen. Es kann also sein, dass nicht an jedem Gebäude eine Wärmepumpe gut platzierbar ist.

Dies stellt jedoch kein absolutes Ausschlusskriterium dar! Auch in beengten Siedlungsstrukturen können kreative Aufstellorte identifiziert werden. So können die Außeneinheiten unter bestimmten Bedingungen auf dem Dach oder bei hinreichender Größe sogar im Dachstuhl aufgestellt werden. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Bei einigen Gebäuden deuten sich herausfordernde Platzverhältnisse an, die einer Installation in Nähe zum zu beheizenden Gebäude entgegen stehen können. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
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Luftwärmepumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen ergeben. Es kann sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Wärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen. 

Dies stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. 

Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren,  empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.  

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärmepumpe geeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur und Wasserschutzgebiete sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Erdwärmepumpen in diesem Areal erkennbar.

Eine Erdwärmepumpe könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf Erdwärme haben, könnte ein Blick in unser Branchenverzeichnis interessant sein. Hier finden sie lokale Anbieter, die Sie bei der Realisierung unterstützen.

Luftwärmepumpe geeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Luftwärmepumpen in diesem Areal erkennbar. 

Eine Luftwärmepumpe ( Luft-Wasser-Wärmepumpe) könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der Wärmeplanung  sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis stellt keine Technologieempfehlung dar und entspricht auch keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Für eine erste Grobeinschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe, nutzen Sie gern den Heizungsrechner. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf Erdwärme haben, könnte ein Blick in unser Branchenverzeichnis interessant sein. Hier finden sie lokale Anbieter, die Sie bei der Realisierung unterstützen.

Wasser­schutz­zone I

Einleitung

Die Wasserschutzzone I bildet den engsten Schutzbereich um eine Fassungsanlage, wie einen Trinkwasserbrunnen oder eine Quelle. Sie dient dazu, jede unmittelbare Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden. 

Die Nutzung von Erdwärme ist praktisch ausgeschlossen, da der Schutz des Trinkwassers Vorrang hat.  

Fernwärme­verdichtung

Einleitung

Bei Ihnen liegt bereits ein Fernwärmenetz an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Aus Gründen der Energie- und Investitionseffizienz sollte es das Ziel sein, möglichst viele Gebäude im Einzugsbereich der Fernwärme an das Netz anzuschließen. Da ihr Baublock einen Anschlussgrad < 100 % aufweist, ist das Areal als Verdichtungsgebiet zur Erhöhung des Anschlussgrades deklariert.

Wenn alle Gebäude angeschlossen werden, kann die Fernwärme nach dem Solidaritätsprinzip günstiger für alle werden.

Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme­gebiet befindet, sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden.

Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend. 

Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .

Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden. 

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Neubrandenburg erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen. 

Da die Fernwärme erst nach 2028 anliegen wird, besteht die Option, sich Zwischenlösungen für die Wärmeversorgung zu installieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen möglich. 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Gebäudeenergiegesetz

Wärmeplanungsgesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Da es sich bei dem geplanten Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.

Fernwärme­verdichtung (Priorität)

Einleitung
Bei Ihnen liegt bereits ein Fernwärmenetz an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Aus Gründen der Energie- und Investitionseffizienz sollte es das Ziel sein, möglichst viele Gebäude im Einzugsbereich der Fernwärme an das Netz anzuschließen. Da ihr Baublock einen Anschlussgrad < 100 % aufweist, ist das Areal als Verdichtungsgebiet zur Erhöhung des Anschlussgrades deklariert. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen wird das Areal priorisiert für die Erweiterung der Fernwärme. Wenn alle Gebäude angeschlossen werden, kann die Fernwärme nach dem Solidaritätsprinzip günstiger für alle werden. Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärmeg­ebiet befindet, sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden.

Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend. 

Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .

Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden. 

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Neubrandenburg erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen.  

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Gebäudeenergiegesetz

Wärmeplanungsgesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Neubrandenburg gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.

Fernwärme-Prüfgebiet

Einleitung

In diesem Gebiet muss die Option zur Versorgung mit Fernwärme in den nächsten Jahren weiterführend geprüft werden. 

Dies kann sowohl auf aktuelle oder erwartbare Veränderungen in der Abnehmerseite zurückzuführen sein, als auch in Bezug auf technische und wirtschaftliche Hürden im Ausbau (Verdichtung) der Fernwärme. 

Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, um innerhalb der strategischen Planung tiefergehende Analysen vorzunehmen. Mit der Fortschreibung des Wärmeplans in 5 Jahren ist der Status des Prüfgebietes zu präzisieren und festzulegen, ob Fernwärme erhalten / ausgebaut wird, oder nicht.

Aus der Deklaration als Prüfgebiet geht keine Verpflichtung hervor. Die Festlegung als Prüfgebiet schafft den Rahmen, für tiefergehende Analysen, sodass der Versorger verbindliche Angebote für Anwohnende schaffen kann. 

Besteht kein Interesse an Fernwärme sind die Gebäude individuell zu versorgen.

Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen. 

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn das Interesse an Nah- bzw. Fernwärme und bilden Sie Interessensgemeinschaften. Kommunizieren Sie das Interesse an den Fernwärmeversorger, bspw. über das Kontaktformular des Klimaportals.

Wenn sich möglichst viele Leute dem Thema Fernwärme öffnen, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb des Prüfgebietes in Zukunft Fernwärme zur Verfügung steht.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht. 

Icon, Solarthermie

Solarthermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste & flüssige Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direktheizungen

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Wärmepumpen-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Solarthermie-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen. 

Mögliche Einschränkungen für Wärmepumpen

Ggf. finden sich innerhalb des Prüfgebietes Einschränkungen zur Nutzung von Wärmepumpen. Hinweise zu möglichen Einschränkungen finden Sie in den anderen Kartendarstellungen zur Wärmeplanung. 

Hinweis zu Öl- und Gasheizungen

Bis zum 30.06.28 ist es Ihnen gemäß gültigem GEG grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Zudem ist ein deutlicher Anstieg der Netzentgelte zu erwarten. Unser Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Interesse am Ausbau der Fernwärme haben, melden Sie Ihr Anschlussbegehren gern über das Kontaktformular des Portals. Dieses erreichen Sie über den nachstehenden Button.

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.

Fernwärme­bestand

Einleitung

Bei Ihnen liegt bereits  Fernwärme an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme-Bestandsgebiet befindet, Sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden. 

Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend. 

Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.

Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und /oder Abwärme gespeist werden. 

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Neubrandenburg erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen, sofern Sie kein Interesse an der Fernwärme haben.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Gebäudeenergiegesetz

Wärmeplanungsgesetz

Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Neubrandenburg gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Eine flächenhafte und vollständige Umstellung des Gasnetzes auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff erscheint in Neubrandenburg derzeit unwahrscheinlich.

Unter den gegebenen Bedingungen müssen Sie sich zukünftig individuell versorgen. Das heißt, der Wechsel Ihrer Heizung obliegt Ihnen und Ihnen stehen dafür verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Heizungswechsel, den Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG) sowie  Fördermitteloptionen und Ansprechpersonen.

Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt. 

Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.

Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % aus Erneuerbaren und Abwärme erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.

Wichtiger Hinweis!

Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

Auf Bundesebene wird zurzeit daran gearbeitet, das GEG durch das GModG abzulösen. Das GmodG ist noch nicht rechtskräftig und wird derzeit (Stand 03.06.26)  im Bundestag beraten. Zentrale Änderungen des GmodG gegenüber dem GEG betreffen nach aktuellem Stand:

  • Wegfall der 65-%-Regel für neue Heizungen
  • Einführung einer Biotreppe: Neue Öl- und Gasheizungen sind weiter erlaubt, müssen aber schrittweise steigenden Anteilen biogener Energieträger betrieben werden.
 
Bislang ist unklar, wo die erforderlichen Mengen an Bioenergie herkommen sollen und zu welchem Preis diese verfügbar sein werden. Die verfügbaren Mengen innerhalb der Bundesrepublik reichen bei Weitem nicht aus, um die Wärmebedarfe zu decken. Mit Bezug auf Neubrandenburg ist anzumerken, dass keine eigenen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Eine flächenhafte Umstellung des Erdgasnetzes erscheint daher unrealistisch und nicht umsetzbar.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht.

Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen. 

Icon, Solarthermie

Solarthermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste & flüssige Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direktheizungen

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Wärmepumpen-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Solarthermie-Hybridheizungen

(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssig­brennstoff­feuerung)

Hinweis zu Öl- und Gasheizungen

Bis zum 30.06.28 ist es Ihnen gemäß gültigem GEG grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Zudem ist ein deutlicher Anstieg der Netzentgelte zu erwarten. Unser Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen Anlaufstellen für weiterführende Beratungsleistungen zum Heizungstausch oder energetischer Sanierung zusammengestellt:

  • Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
  • Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

 

Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine neue Heizung haben, oder direkt in die Umsetzungen starten möchten, finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine Übersicht zu lokalen Fachfirmen.